Voraussetzungen
Mit Hilfe einer speziellen Verträglichkeitsprüfung werden die möglichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet geprüft
Neue Vorhaben, wie Straßenneubau oder Nutzungsänderung von Grünland zu Ackerfläche sind Eingriffe in das bestehende Schutzgebiet. Bei möglichen Veränderungen muss der Verursacher verschiedene Vorgaben beachten.
Die ausgewählten und bestätigten NATURA 2000-Gebiete genießen einen besonderen Schutz gegenüber möglichen Veränderungen. Neue Vorhaben sind in diesen Gebieten nicht generell ausgeschlossen. Die neuen Projekte müssen jedoch mit den für das betroffene Gebiet festgelegten Erhaltungszielen vereinbar sein.
Bei neuen Projekten oder Vorhaben ist zu prüfen, ob und inwieweit NATURA 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden können. Eine erhebliche Beeinträchtigung kann dann vorliegen, wenn
In den Gebieten sind Bewirtschaftungsmaßnahmen oder sonstige Nutzungen nicht verboten. Unzulässig sind nur solche Maßnahmen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung spezifischer Erhaltungsziele führen können.
Mit Hilfe einer speziellen Verträglichkeitsprüfung werden die möglichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet geprüft
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung bewertet das Vorhaben in Bezug auf die Auswirkungen auf Habitate und Arten im jeweiligen NATURA 2000-Gebiet.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein in sich geschlossenes, separates, unter Umständen, mehrstufiges Verfahren.