Gebietsbetreuung
Zur Unterstützung der Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörden werden vielfach Fachkundige außerhalb der Behörden mit Betreuungsaufgaben betraut. Die Behörden haben verschiedene Möglichkeiten, die Betreuung zu organisieren, z. B. im Rahmen bestellter Tätigkeiten von Naturschutzhelfern/–beauftragten oder auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit Organisationen.
Die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) bietet für zahlreiche Betreuungsaufgaben Fördermöglichkeiten.
Das SMUL hat am 6. März 2015 den Naturschutzbehörden Empfehlungen an die Hand gegeben, um eine inhaltlich abgestimmte Betreuung nach landeseinheitlichen Standards zu verwirklichen. Diese umfassen z.B. eine Muster-Kooperationsvereinbarung sowie landeseinheitliche Standards zum datentechnischen Umgang mit Artdaten sowie Flächen(Lebensraumtyp)daten.
Pilotprojekt (2009-2014)
- Auswertung (Präsentation) (*.pdf, 1,53 MB)
- Rahmenkonzept zur NATURA 2000-Gebietsbetreuung (*.pdf, 54,94 KB) Stand 10/2011, Grundlage für die Bestellung Ehrenamtlicher in der zweiten Phase des Pilotprojekts bis 31. Oktober 2014
- Liste der im Rahmen des Pilotprojekts betreuten Gebiete (*.pdf, 29,66 KB) Referentenentwurf, Stand 12/2009
- Bangert, H.-U. (2008): NATURA 2000-Gebietsbetreuung im Freistaat Sachsen. In: Naturschutzarbeit in Sachsen (50), S. 45-50.