Umsetzung von NATURA 2000 in Sachsen
In der Bundesrepublik übernehmen die Bundesländer die Aufgabe, den günstigen Erhaltungszustand der einzelnen Lebensraumtypen und Arten zu bewahren, wieder herzustellen und zu entwickeln.
Neben der Schutzgebietsausweisung (rechtlichen Sicherung) müssen auch Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung, Pflege und Überwachung (Monitoring) ergriffen werden. Über diese Arbeit informieren wir Sie auf den folgenden Seiten.
- Gebietsauswahl und Meldung
- Rechtliche Sicherung
- Management und Nutzung
- Maßnahmenumsetzung
- Gebietsbetreuung
- Verträglichkeitsprüfung
- Monitoring und Berichtspflichten
- Projekte