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Umsetzung von NATURA 2000 in Sachsen

Kleinkind schaut durch Äste eines Baumes (Foto: R. Steinl) © Archiv Naturschutz LfULG, R. Steinl

In der Bundesrepublik übernehmen die Bundesländer die Aufgabe, den günstigen Erhaltungszustand der einzelnen Lebensraumtypen und Arten zu bewahren, wieder herzustellen und zu entwickeln.

Neben der Schutzgebietsausweisung (rechtlichen Sicherung) müssen auch Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung, Pflege und Überwachung (Monitoring) ergriffen werden. Über diese Arbeit informieren wir Sie auf den folgenden Seiten.

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