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Gründe für eine Verträglichkeitsprüfung

Die zuständige Behörde untersucht die möglichen Auswirkungen eines neuen Vorhabens auf die betroffenen Biotope und Arten. Sind erhebliche Beeinträchtigungen denkbar, muss eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchgeführt werden.
Mit diesem Instrument haben die Fachbehörden schon sehr früh die Chance, den Schutz des NATURA 2000-Netzes zu gewährleisten. Und die geplanten Projekte können im Sinne der Schutzgebiete angepasst und realisiert werden.

Neue Verkehrswege können NATURA 2000-Gebiete beeinträchtigen - Beispiel Leipziger Auwald (Foto: W. Fiedler, Archiv Naturschutz LfULG).
Neue Verkehrswege können NATURA 2000-Gebiete beeinträchtigen - Beispiel Leipziger Auwald  © Archiv Naturschutz LfULG, W. Fiedler

Prüfungsvoraussetzungen

Eine Verträglichkeitsprüfung muss dann erfolgen, wenn der Verdacht auf eine mögliche Beeinträchtigung besteht. Beispiele hierfür sind

  • das Verkleinern der geschützen Fläche
  • das Beeinträchtigen der Struktur und der Funktion des Gebietes
  • der anzunehmende Rückgang der Populationen.

Die FFH-VP gilt auch dann, wenn Vorhaben außerhalb von NATURA 2000-Schutzgebieten liegen, aber in ihren Auswirkungen diese beeinträchtigen könnten. Das ist beispielsweise durch das Unterbrechen räumlicher Verbindungen zwischen Nahrungsräumen außerhalb des betroffenen Gebiets möglich. Das Schutzgebiet und die darin lebenden Arten werden mittelbar vom geplanten Projekt getroffen.

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