Kammmolch (Triturus cristatus)
FFH-Art 1166
Das Verbreitungsgebiet des Kammmolches (Triturus cristatus, Laurenti 1768), unserer größten Wassermolchart, erstreckt sich von Nordwestfrankreich bis Westsibirien.
Die Art besiedelt sehr verschiedene Gewässertypen: Teiche, Altwasser, Restgewässer in Ton-, Kies- und Sandgruben sowie Steinbrüchen, insbesondere größere, tiefere und besonnte Gewässer mit reich strukturiertem Gewässerboden und mäßig bis gut entwickelter submerser Vegetation. (Wasserpflanzen, die völlig untergetaucht im Wasser wachsen) Seltener werden auch temporäre Kleingewässer aufgesucht.
Die Fortpflanzungszeit beginnt im März und kann sich bis in den Juli erstrecken. Den Schwerpunkt bildet der April bis Mai. Die Entwicklungszeit der Larven beträgt zwei bis vier Monate. Nach zwei bis drei Jahren werden die Tiere geschlechtsreif.
Obwohl auch größere Wanderbewegungen über 1 km möglich sind, wird die Wanderbereitschaft des Kammmolches als gering eingeschätzt. Die Landlebensräume liegen daher meist in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Wohngewässern.
Als Winterquartiere dienen frostfreie meist unterirdische Hohlräume wie Keller, Stollen, Steinhaufen, Wurzelhohlräume, unter Holz, Baumstubben ( Überreste eines gefällten Baumes) und ähnlichem.
Die Verbreitung des Kammmolches erstreckt sich gleichmäßig mit geringer Fundortdichte über ganz Sachsen. Vorkommensschwerpunkte sind die unteren Lagen des Vogtlandes und angrenzende Gebiete des Westerzgebirges sowie des Oberlausitzer Heide- und Teichgebietes einschließlich benachbarter Bereiche der Königsbrück-Ruhlander Heiden, die Muldeaue nördlich Wurzen, die Elsteraue nordwestlich Leipzig und Bereiche des Erzgebirgsbeckens.
Verbreitungslücken zeigen sich insbesondere in den höheren Lagen der Mittelgebirge, in der Sächsischen Schweiz, in der Muskauer Heide und in Teilen des Lößhügellandes.
Der Kammmolch ist nach der Roten Liste Wirbeltiere in Sachsen stark gefährdet und weist insgesamt eine kritische Bestandssituation auf. Gefährdungs- und Rückgangsursachen ergeben sich durch unmittelbare Zerstörung der Laichgewässer, Grundwasserabsenkung, Fortschreiten der Verlandung, Auflassen von Teichen, intensive landwirtschaftliche Nutzung beziehungsweise Nährstoffeintrag aus angrenzenden Nutzflächen und durch Fischbesatz in Fortpflanzungsgewässern, der einen erheblichen Prädationsdruck (Auswirkung räuberisch lebender Organismen auf eine natürliche Gemeinschaft) auf die Larven ausübt und zur vollständigen Vernichtung von Vorkommen führen kann.
Die Schutzbemühungen für die Art sollten sich sowohl auf Landschaftsräume mit noch verbreiteten Vorkommen und vernetzten Populationen (Schwerpunkt Erhaltung) als auch auf Gebiete mit nur noch wenigen und kleinen Vorkommen (Schwerpunkt Erhaltung und Entwicklung) konzentrieren.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore
Holger Lueg
Telefon: 03731 294-2208
E-Mail: DB-Arten.LfULG@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de