In Sachsen sind bisher nur vier Arten bekannt, die besonders geschützt sind. Der Prächtige Dünnfarn, das Schwimmende Froschkraut, der Braungrüne Streifenfarn und das Scheidblütgras sind zwar keine besonders auffälligen Pflanzen. Dafür sind sie sehr selten und Sachsen trägt eine hohe Verantwortung für ihren Erhalt.