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FFH-Arten in Sachsen

Das EU-weite ökologische Netz »NATURA 2000« stellt bestimmte bedrohte Pflanzen und Tiere (Flora und Fauna) unter besonderen Schutz. Ergänzend dazu werden deren Lebensräume gesichert.

Nach einer intensiven Bestandsaufnahme durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie kommen im Freistaat insgesamt 46 Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Drei Arten stehen aufgrund der erhöhten Bedrohung als prioritäre Arten unter einem nochmals verstärkten Schutz. Zudem brütet eine Vielzahl von Vogelarten mit gemeinschaftlicher Bedeutung in Sachsen.
Zu den in Sachsen besonders geschützen Arten wurden für Sie weiterführende Fachinformationen zusammengestellt. Lernen Sie einen Teil der Artenvielfalt unseres Freistaats kennen!

Für die Erfassung der Arten wurden vom Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie detaillierte Kartier- und Bewertungsschlüssel erarbeitet. In der vorliegenden Internetdarstellung werden Ihnen gekürzte Fassungen davon als Übersichtsdarstellung zur Verfügung gestellt. Für detaillierte Hinweise zur Erfassung und Bewertung für die fachliche Arbeit ist jedoch immer der vollständige Kartier- und Bewertungsschlüssel erforderlich. Dieser ist beim Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie zu beziehen.

Themen

Moose

Moose (Archiv LfUG)
© - Firnisglänzendes Sichelmoos (Foto: Archiv Naturschutz LfULG)

Die drei in Sachsen bekannten Moosarten mit europaweiter Bedeutung sind sehr selten.

Farn- und Samenpflanzen

Höhere Pflanzen (Foto: W. Böhnert, Archiv lfUG)
© - Scheidenblütgras (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, W. Böhnert)

In Sachsen sind insgesamt vier Arten der höheren Pflanzen von europaweiter Bedeutung.

Säugetiere

Säugetiere (Foto: G. Engler, Archiv LfUG)
© - Fischotter (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, G. Engler)

Verschiedene Fledermäuse, Biber, Wolf, Fischotter und Luchs repräsentieren in Sachsen die besonders geschützen Säugetierarten.

Amphibien/Reptilien

Amphibien/Reptilien (Foto: A. Gebauer, Archiv LfUG)
© - Rotbauchunke (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, A. Gebauer)

Kammmolch und Rotbauchunke sind bisher die beiden einzigen bekannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse.

Fische/Rundmäuler

Fische/Rundmäuler (Foto: W. Fiedler, Archiv LfUG)

In Sachsens Gewässern tummeln sich neun bekannte FFH-Arten.

Käfer

Käfer (Foto: H. Rank, Archiv LfUG)
© - Heldbock (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, H. Rank)

Vom Breitrand bis zum Heldbock reicht das Spektrum der streng geschützen Arten.

Libellen

Libellen (Foto: G. Engler; Archiv LfUG)
© - Grüne Keiljungfer (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, G. Engler)

Die Farbenpracht der drei in Sachsen nachgewiesenen, geschützten Libellenarten nach FFH-Richtlinie ist einmalig.

Schmetterlinge

Schmetterlinge (Foto: U. Fischer, Archiv LfUG)
© - Abbiss-Scheckenfalter (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, U. Fischer)

In Sachsen sind viele Schmetterlinge nach EU-Richtlinie besonders geschützt.

Weichtiere

Weichtiere (Foto: D. Florian, Archiv LfUG)
© - Flussperlmuschel (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, D. Florian)

An Weichtierarten von gemeinschaftlichem europäischen Interesse kommen 2 Schnecken- und eine Muschelart vor.

Steinkrebs

© (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, P. Martin)

Der Steinkrebs ist der einzige Vertreter der Krebstiere unter den Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie in Sachsen.

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