Moose
Die drei in Sachsen bekannten Moosarten mit europaweiter Bedeutung sind sehr selten.
Das EU-weite ökologische Netz »NATURA 2000« stellt bestimmte bedrohte Pflanzen und Tiere (Flora und Fauna) unter besonderen Schutz. Ergänzend dazu werden deren Lebensräume gesichert.
Nach einer intensiven Bestandsaufnahme durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie kommen im Freistaat insgesamt 46 Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Drei Arten stehen aufgrund der erhöhten Bedrohung als prioritäre Arten unter einem nochmals verstärkten Schutz. Zudem brütet eine Vielzahl von Vogelarten mit gemeinschaftlicher Bedeutung in Sachsen.
Zu den in Sachsen besonders geschützen Arten wurden für Sie weiterführende Fachinformationen zusammengestellt. Lernen Sie einen Teil der Artenvielfalt unseres Freistaats kennen!
In Sachsen sind insgesamt vier Arten der höheren Pflanzen von europaweiter Bedeutung.
Verschiedene Fledermäuse, Biber, Wolf, Fischotter und Luchs repräsentieren in Sachsen die besonders geschützen Säugetierarten.
Kammmolch und Rotbauchunke sind bisher die beiden einzigen bekannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse.
Die Farbenpracht der drei in Sachsen nachgewiesenen, geschützten Libellenarten nach FFH-Richtlinie ist einmalig.
An Weichtierarten von gemeinschaftlichem europäischen Interesse kommen 2 Schnecken- und eine Muschelart vor.
Der Steinkrebs ist der einzige Vertreter der Krebstiere unter den Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie in Sachsen.