Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera)
FFH-Art 1029
Die Tiere leben in schnellfließenden und sauerstoffreichen, aber kalk- und nährstoffarmen Fließgewässern und stellen hohe Ansprüche an die Wasserqualität. Bevorzugt werden naturnahe Bachober- und -mittelläufe mit grobkörnigem Substrat (Steine, Kies, Sand). Dort sitzen sie dichtgedrängt, halb in den Bachgrund eingegraben, und können regelrechte Muschelbänke bilden.
Die Larven (Glochidien) der Perlmuschel leben parasitär an Fischen. Wichtigster Wirtsfisch ist die Bachforelle.
Mit 15 bis 20 Jahren werden die Muscheln geschlechtsreif. Sie können mit bis zu 130 Jahren ein außerordentlich hohes Alter erreichen.
Die Flussperlmuscheln sind Schwebstoff-Filtrierer, die sich im wesentlichen von Detritus (org. Rückstände von abgestorbenen Pflanzen und Tieren) ernähren.
Ursprünglich war die Flussperlmuschel in Sachsen weit verbreitet. Doch aufgrund ihrer Fähigkeit, Perlen zu bilden, hat die Flussperlmuschel einen großen Bekanntheitsgrad erreicht. In früheren Jahrhunderten wurden die Perlen gesammelt und waren begehrte Schmuckartikel. Auch die Schalen wurden (noch bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts) zu Schmuckgegenständen verarbeitet. Zeitweise erfolgte eine regelrechte Bewirtschaftung der Bestände.
Altnachweise liegen beispielsweise aus der Sächsischen Schweiz und aus dem Osterzgebirge vor. Gegenwärtig existieren nur noch drei Restvorkommen im sächsischen Vogtland mit rund eintausend Tieren. Davon gehören zwei Vorkommen zur Elster- und ein Vorkommen zur Saale-Population. Weitere Bestände der Art finden sich unter anderem in den an das Vogtland grenzenden Bereichen Böhmens und Bayerns.
Die früher häufige Flussperlmuschel ist heute in Sachsen und ganz Deutschland vom Aussterben bedroht. Fast alle Populationen sind überaltert und weisen nur noch eingeschränkte Fähigkeiten zur Reproduktion auf. Zum Rückgang der Bestände haben vor allem Wasserbau- und -Unterhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Sohlenberäumung), die Verschlechterung der Wasserqualität (zum Beispiel Schadstoffeinleitung, Versauerung) und der Stoffeintrag aus angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen beigetragen. Schon bei vergleichsweise geringer Eutrophierung (Überdüngung) können die Muscheln absterben.
Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Perlmuschel gehören unter anderen Erhaltung und Wiederherstellung von Siedlungsgewässern, Verhinderung von Abwassereinleitung aus Siedlungen, Landwirtschaft und Verkehr, Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsgebiet der Wohngewässer sowie Einrichtung von Schutzstreifen (Pufferzonen) entlang der besiedelten Bäche und ihrer Zuflüsse.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore
Dr. Ulrich Zöphel
Telefon: 03731 294-2214
E-Mail: Ulrich.Zoephel@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de