Bachneunauge (Lampetra planeri)
FFH-Art 1096
Das Bachneunauge (Lampetra planeri, BLOCH 1784) gehört zu den Rundmäulern. Die Tiere besitzen einen aalförmigen, bleistiftdicken Körper mit einer Länge bis zu 20 Zentimetern. Charakteristisch sind weiterhin die zwei miteinander verbundenen Rückenflossen und die mit Hornzähnchen besetzte Mundscheibe - das Saugmaul.
Die Art lebt stationär im Oberlauf von klaren, sauerstoffreichen Bächen und kleinen Flüssen und kommt oft zusammen mit Bachforelle und Groppe vor. Die Siedlungsgewässer zeichnen sich durch eine naturnahe Morphologie (Gestalt, Form), hohe Strukturdiversität, unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten sowie den Wechsel von feinsandig-schlammigen Sedimentbereichen mit sandig-kiesigem bis steinigem Substrat aus.
Die Alttiere laichen von März bis Juni in vorher angelegten Laichgruben an sandig-kiesigen Stellen und sterben danach ab. Die blinden Larven (Querder) leben bis zu 5 Jahre vergraben in Schlamm und Sand. Sie ernähren sich von Detritus, Algen und Kleinsttieren. Während und nach der Metamorphose, welche im Juni bis Juli beginnt, nehmen die Tiere keine Nahrung auf.
Das Bachneunauge kommt als Vertreter der klaren, sauerstoffreichen Bäche und kleineren Flüsse in der Forellen- und Äschenregion vor. Neuerdings gelingen auch Nachweise direkt im Hauptlauf der Elbe, der Lausitzer Neiße und der Spree. Verbreitungsschwerpunkt der Art in Sachsen ist das Bergland und Mittelgebirge, insbesondere die Naturräume Vogtland, Sächsische Schweiz, Mittel- und Osterzgebirge und in geringerem Umfang im Westerzgebirge und Oberlausitzer Bergland.
Eine Reihe von Vorkommen finden sich in Hügellandbereichen (zum Beispiel Mulde-Lößhügelland, Westlausitzer Hügel- und Bergland, Oberlausitzer Gefilde und Östliche Oberlausitz). Dagegen liegen aus dem Tiefland nur sehr wenige Nachweise vor (unter anderem Königsbrück-Ruhlander Heiden, Düben-Dahlener Heide).
Seit etwa 15 Jahren kann eine deutliche Zunahme der Bestandszahlen und geografische Ausbreitung des Bachneunauges in Sachsen nachgewiesen werden. Daher wurde das Bachneunauge auf die Vorwarnliste der Roten Liste zurückgestuft.
Hauptgefährdungsfaktoren sind Gewässerverschmutzung (Abwassereinleitung, Nährstoffeintrag, Verschlammung) und Veränderungen beziehungsweise Zerstörungen des Lebensraums (Gewässerausbau, Begradigung, unsachgemäße Gewässerunterhaltung, Querverbauungen).
Bedeutung besitzt das Bachneunauge als Indikator für intakte Gewässerökosysteme mit guter bis sehr guter Wasserqualität (Gewässergüteklasse I-II).
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 76: Fischerei
Fabian Völker
Telefon: 035931 296-22
Telefax: 035931 296-11
E-Mail: Fabian.Voelker@smekul.sachsen.de