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A5 - Karte der Brutverbreitung und Größe des Brutgebiets

Für sämtliche in Deutschland vorkommenden europäischen Brutvogelarten werden vom Bund Karten der aktuellen Brutvorkommen erstellt. Als Datengrundlage dienen alle Vorkommenspunkte, die

  • im Berichtszeitraum (2019 bis 2024) erfasst wurden und
  • einen Brutzeitcode (A1 bis C16) beinhalten.

Für Sachsen fließen die relevanten Daten der Zentralen Artdatenbank (ZenA) sowie die Daten aus Ornitho.de ein. Für den Bericht nach Art. 12 Vogelschutzrichtlinie sind somit grundsätzlich alle Nachweise von Brutvorkommen relevant, auch die Nachweise häufiger Arten. Einzelnachweise in Rastern abseits bisher bekannter Vorkommensbereiche können somit besonders berichtsrelevant sein.

 

Vom Messtischblatt-Quadrant zum ETRS-Raster

Für Erstellung von Verbreitungskarten von Arten beispielsweise in Atlanten wurden bislang in der Regel Rasterkarten auf Basis von Messtischblatt-Quadranten verwendet. Die Berichtspflicht nach Art. 12 Vogelschutzrichtlinie fordert dagegen ein anderes Raster. Das so genannte ETRS-Raster mit Rastern von 10 x 10 km Größe hat zwar eine ähnliche Größe wie die Messtischblätter, weicht hinsichtlich seines Rasterschnittes in weiten Teilen Sachsens stark vom Messtischblatt-Raster ab. Bei Vogelbeobachtungen, die in den vergangenen Jahren lediglich auf Messtischblattbasis erhoben wurden, führt die Umrechung auf ETRS zu Unschärfen. Dagegen können punktgenau erfasste Vogelbeobachtungen automatisiert in das ETRS-Raster überführt werden.

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