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Rechtliche Grundlagen von NATURA 2000

Grundlage für NATURA 2000 sind zwei Richtlinien der Europäischen Union (EU):

Diese sehen die Ausweisung von Schutzgebieten mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor:

  • FFH-Gebiete – europaweit als Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet – dienen dem Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie ausgewählter Lebensräume.
  • Europäische Vogelschutzgebiete – europaweit als Special Protection Areas (SPA) bezeichnet – dienen dem Schutz der europäischen Vogelarten.

Wie jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat auch Deutschland die Pflicht, die Vorgaben der EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Für die Umsetzung von NATURA 2000 wurden daher u. a. das Bundesnaturschutzgesetz und das Sächsische Naturschutzgesetz angepasst.

NATURA 2000-Gebiete werden häufig auch als »Besondere Schutzgebiete« bezeichnet. Sie werden in Sachsen durch Grundschutzverordnungen rechtlich gesichert. 

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