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Fortschreibung FFH-Maßnahmenplanung

Die zunächst in den Managementplänen behördenverbindlich festgelegten Maßnahmen können bei Bedarf fortgeschrieben werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn sich Schutzgüter geändert haben oder bisher vorgesehene Maßnahmen nicht  mehr als zielführend erscheinen.

Zuständigkeiten und Abstimmungsverfahren

Die Zuständigkeit für die Maßnahmenfortschreibung liegt zunächst beim LfULG und in den Großschutzgebieten beim Staatsbetrieb Sachsenforst als Amt für Großschutzgebiete. Diese Behörden geben die abschließende Zustimmung zu einer Maßnahmenfortschreibung und sorgen für eine sachgerechte Ablage der Inhalte in der dafür vorgesehenen Datenbank. Die Maßnahmen sind zusätzlich mit den zuständigen UNB, der LDS sowie je nach Betroffenheit dem SBS oder der LTV abzustimmen.

Verbindlichkeit der Maßnahmenfortschreibung

Eine abgestimmte Maßnahme erhält erst mit der Eingabe in die Datenbank des LfULG (IS SaND bzw. Nachfolgesysteme) ihre behördenverbindliche Gültigkeit. Erst hiermit können die Maßnahmen auch öffentlich, beispielsweise über das Datenportal iDA,  zur Verfügung gestellt werden.

Anforderungen an Verfahren und Planungsinhalte

Vorgaben zum Abstimmungsverfahren und zu Mindestanforderungen an Struktur und Inhalte der zu übergebenden Planungsdaten stellt das LfULG behördenintern im Kommunalen Datennetz (KDN) oder auf Anfrage zur Verfügung. Eine zentrale Vorgabe ist die Nutzung der sächsischen Maßnahmenreferenztabelle (»SN-Codes«), die künftig bei der Klassifizierung von Maßnahmen zu verwenden ist. Bei der Auswahl von SN-Codes ist zusätzlich die Zuordnung der FFH-Schutzgüter zu den benannten Lebensraumgruppen zu beachten.

Maßnahmenempfehlungen / Maßnahmenstandards für FFH-LRT

Vom LfULG und SBS wurden in Abstimmung mit weiteren Behörden Maßnahmenempfehlungen / Maßnahmenstandards für alle sächsischen FFH-LRT erarbeitet. Sie dienen vor allem der fachlichen Unterstützung und Standardisierung künftiger Maßnahmenplanungen durch Vorschlag von Erhaltungsmaßnahmen, die für das jeweilige Schutzgut geeignet sind, den günstigen Erhaltungszustand zu sichern oder wiederherzustellen.

Die »Standardmaßnahmen« im Abschnitt 2 »Standardpflege oder -bewirtschaftung« der Empfehlungen können als Regelfall für Maßnahmen zugunsten des jeweiligen Schutzgutes aufgefasst werden. Sie werden künftig neu erfassten Schutzgutflächen automatisch zugeordnet, sofern dort keine genauere Planung vorliegt (Verfahren der vereinfachten standardisierenden Fortschreibung der FFH-Maßnahmenplanung).

Die »Maßnahmeregeln (Wenn-Dann-Maßnahmen)« und »Flächenspezifischen Maßnahmen« in den Abschnitten 3 und 4 der Empfehlungen dienen als fachliche Hinweise für gutachterliche FFH-Maßnahmenfortschreibungen (Detailplanungen).

Für die Erstellung der Maßnahmenstandards von FFH-LRT liegt die Federführung gemäß SMUL-Erlass vom 20.09.2017 beim LfULG. Für Wald-LRT wurden sie durch den SBS erarbeitet. In Wald-LRT geht es v. a. darum, bei Handlungen zu verhindern, dass eine Verschlechterung eintritt. Bei vielen der Offenland-LRT liegt der Schwerpunkt auf geeigneten Pflegemaßnahmen und deren konkreten Ausgestaltung.

Die Maßnahmenempfehlungen / Maßnahmenstandards für FFH-LRT stehen in zwei ZIP-Archiven (34 FFH-LRT Offenland, 16 Wald-LRT-Empfehlungen) zur Nutzung und zum Download bereit. Die Archive enthalten jeweils auch ein vorangestelltes Erläuterungsdokument. Über die Dateinamen sind die Zuordnungen zu den einzelnen FFH-LRT sowie das Bearbeitungsdatum (relevant bei künftigen Fortschreibungen) ersichtlich.

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