Kalkreiche Niedermoore
Lebensraumtyp 7230
Der Lebensraumtyp umfasst die kalkreichen und basenreichen Niedermoore auf feucht-nassen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten, die von niedrigwüchsigen Seggen, Binsen und Sumpfmoosen geprägt werden.
Dazu gehören die Kalkquellmoore des Verbandes Caricion davallianae, der heute in Sachsen noch durch die sehr seltenen Gesellschaften des Gelbseggen-Kalkquellmoores (Equisetum palustre-Carex lepidocarpa-Gesellschaft) und des Knotenbinsen-Kalkquellmoores (Juncetum subnodulosi) repräsentiert wird.
Auch der auf basenreichen, aber kalkfreien Flachmooren vorkommende Herzblatt-Braunseggensumpf (Parnassio-Caricetum pulicaris) des Verbandes Caricion fuscae wird zum Lebensraumtyp 7230 gerechnet. Der sporadisch auf Sekundärstandorten der Bergbaufolgelandschaft (Leipziger Land) auftretende Buntschachtelhalm-Quellsumpf (Equisetum variegatum-Gesellschaft) ist nach aktuellen Angaben in Sachsen verschwunden.
Die Vorkommen des Lebensraumtyps finden sich auf kalk- oder basenreichen Torf- und mineralischen Schlammböden im Bereich von Flachmooren, in Talauen und Quellmulden, oft im Komplex mit anderen Moor- und Nasswiesengesellschaften. Die Bestände sind in Sachsen extrem selten und meist nur sehr kleinflächig ausgebildet. Sie kommen vereinzelt in den Naturräumen Leipziger Land, Osterzgebirge, Mittelerzgebirge, Westerzgebirge und Vogtland vor.
Kalkreiche und basenreiche Niedermoore gelten in Sachsen als stark gefährdete Lebensraumtypen, einzelne Ausprägungen sind vom Aussterben bedroht (zum Beispiel Parnassio-Caricetum pulicaris) oder bereits vollständig erloschen, beispielweise Davallseggen-Kalkquellmoor (Caricetum davallianae).
Die hochspezialisierten Lebensgemeinschaften reagieren sehr empfindlich auf Standortveränderungen.
Sie besitzen eine hohe Bedeutung für den Artenschutz und weisen zahlreiche stark gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten auf (zum Beispiel Juncus subnodulosus, Carex lepidocarpa, Carex pulicaris, Eriophorum latifolium, Parnassia palustris). Kalkreiche Niedermoore sind nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt.
Aufgrund ihrer Seltenheit und Kleinflächigkeit sind sie insbesondere durch intensive Nutzung, Nährstoffeintrag, Entwässerung und Nutzungsaufgabe bedroht.