Kalk-Trockenrasen

Lebensraumtyp 6210

Zu dem Lebensraumtyp gehören die submediterranen Trocken- und Halbtrockenrasen auf basen- oder kalkreichen Böden, die der Ordnung Brometalia erecti zugeordnet werden.

Halbtrockenrasen; Osterzgebirge (Foto: W. Böhnert, Archiv Naturschutz LfULG)
Halbtrockenrasen; Osterzgebirge (Foto: W. Böhnert, Archiv Naturschutz LfULG)

In Sachsen sind das im Wesentlichen die Trespen-Halbtrockenrasen (Bromion erecti) auf basenreichen, sonnenexponierten Lößhängen oder flachgründigen Kuppen (Onobrychido-Brometum, Gentiano-Koelerietum) und die Trocken- und Halbtrockenrasen des Verbandes Koelerio-Phleion phleoides auf basenreichen bis schwach sauren, sandig bis lehmigen Böden.
Eingeschlossen sind auch brachgefallene Bestände und Verbuschungsstadien, sofern sie noch typische Arten der Trockenrasen aufweisen. Bestände mit bemerkenswerten Orchideen sind »prioritär« im Sinne der FFH-Richtlinie.

Die Grasfluren trockener Standorte sind in Sachsen vorrangig durch Rodung der Wälder und anschließende extensive Beweidung oder Mahd entstanden. Natürliche Initialen finden sich lediglich im Bereich von Felsstandorten.

Entsprechend der Bodenverhältnisse und der klimatischen Bedingungen sind Trocken- und Halbtrockenrasen in Sachsen sehr selten und meist nur kleinflächig ausgebildet. Verbreitungsschwerpunkt der Lebensräume sind die wärmebegünstigten, niederschlagsarmen Gebiete des sächsischen Lößhügellandes. Dazu gehören vor allem das Elbtal und das angrenzende Elbhügelland sowie das mittelsächsische Lößhügelland mit der Gegend um Lommatzsch.
Weitere Vorkommensgebiete sind beispielsweise das vogtländische Kuppenland, die östliche Oberlausitz und Nordwestsachsen.

Trotz der meist kleinflächigen Ausprägung und der insgesamt geringen Flächengröße in Sachsen (kleiner als 0,01 Prozent der Landesfläche), weisen die Lebensräume überdurchschnittlich viele gefährdete und seltene Arten auf. Sie sind daher für den floristischen Artenschutz und unter tierökologischen Gesichtspunkten von hoher Bedeutung.

Die Halbtrockenrasen sind nach der Roten Liste Sachsens von vollständiger Vernichtung bedroht und zählen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Biotopen. Zu den wesentlichsten Gefährdungsfaktoren gehören Auflassen und Intensivierung der Nutzung, Nährstoffeintrag, Trittschäden durch Besucher und andere Freizeitaktivitäten, Aufforstung und die Entnahme von Pflanzen.

Lebensraumtyp 6210

Klee-Widderchen (Foto: H. Mautsch, Archiv LfUG)
Klee-Widderchen (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, H. Mautsch)

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