Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder
Lebensraumtyp 91E0
Der Lebensraumtyp umfasst die Fließgewässer begleitenden Erlen- und Eschenwälder in Bach- und Flussauen und die von Quellwasser durchsickerten Wälder in Tälern oder an Hangfüßen (Alno-Ulmion minoris) sowie die Weichholzauen (Salicion albae) an regelmäßig und oft länger überfluteten Flussufern.
Häufige Ausprägungen der Erlen-Eschen-Wälder des Verbandes Alno-Ulmion sind der Hainmieren-Schwarzerlen-Bachwald (Stellario-Alnetum) im Schwemmbereich schnellfließender Bäche des Berg- und Hügellandes, der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald (Pruno padi-Fraxinetum) in Bach- und Flussauen, Niederungen und nassen Senken des Tief- und Hügellandes sowie der Winkelseggen-Erlen-Eschenwald (Carici remotae-Fraxinetum) in Bachtälern, an wasserzügigen Hängen oder quelligen Mulden.
Die Weichholzauen der planaren und collinen Stufe des Verbandes Salicion albae sind als Silberweiden-Auwald (Salicetum albae) oder als Bruchweiden-Auwald (Salicetum fragilis) ausgebildet.
Auch Weidengebüsche intakter Auen, Salicetum triandrae (Korbweiden-Mandelweiden-Gebüsch) und Salix purpurea-Gesellschaft (Purpurweiden-Gebüsch) sind als Mäntel, Pionierstadien oder Fragmente der Weichholzauen in den Lebensraumtyp eingeschlossen. Voraussetzung für die Zuordnung ist ein weitgehend intaktes Wasserregime (Überflutungs- und Druckwasserauen).
Erlen-Eschen-Auwälder sind in ganz Sachsen vom Tiefland bis zu den Mittelgebirgen verbreitet, zum Teil nur wenige Meter breite Galeriewälder bildend. Die Weichholzauen finden sich in Tälern von Bach- und Flussauen, wobei der Silberweiden-Auwald als Weichholzaue im engeren Sinne auf den Mittel- und Unterlauf der größeren Flüsse beschränkt ist.
Auenwälder sind nach der Roten Liste der Biotope in Sachsen stark gefährdet; der früher weit verbreitete Weiden-Auwald der großen Flüsse und Ströme ist von vollständiger Vernichtung bedroht.
Wesentliche Gefährdungen ergeben sich unter anderem aus Regulierung der Gewässer (Begradigung, Uferausbau, Eindämmung, Staustufenbau) und damit ausbleibenden Überflutungen, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, Grundwasserabsenkungen, Erd-, Sand- und Kiesabbau, Gewässerverschmutzung und übermäßigem Nährstoffeintrag, Umwandlung in Wirtschaftgrünland und Forstkulturen (zum Beispiel Hybridpappelanpflanzungen), intensiver forstlicher Bewirtschaftung, Baumaßnahmen und intensiver Freizeitnutzung.
Die Auwälder gehören nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Biotopen und sind prioritäre Lebensraumtypen im Sinne der FFH-Richtlinie.