Eichenwälder auf Sandebenen

Lebensraumtyp 9190

Der Lebensraumtyp umfasst die naturnahen Eichenmischwälder auf nährstoffarmen, trockenen bis feuchten, sauren Sandböden mit Stieleiche (Quercus robur), Traubeneiche (Quercus petraea) und Hängebirke (Betula pendula) sowie Beimischungen von Waldkiefer (Pinus sylvestris), Moorbirke (Betula pubescens), Buche (Fagus sylvatica) und andere, die pflanzensoziologisch zum Verband Quercion roboris (Bodensaure Eichenmischwälder) gestellt werden.
Eingeschlossen sind die verschiedenen standörtlichen Ausprägungen des Birken-Stieleichenwaldes (Betulo-Quercetum roboris) einschließlich der eichendominerten Bestände des Fago-Quercetums und die kontinental beeinflussten Preiselbeer-Kiefern-Eichenwälder (Calamagrostio arundinaceae-Quercetum petraeae) der planaren Sandebenen.

Die Krautschicht setzt sich vor allem aus acidophilen und teilweise wechselfeuchten Arten (zum Beispiel Molinia caerulea) zusammen. Bei entsprechenden standörtlichen Voraussetzungen gehören neben Altholzbeständen auch jüngere Sukzessionsstadien zum Lebensraumtyp.

Eichenwald im NSG Trebendorfer Tiergarten (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, A. Ihl)
Eichenwald im NSG Trebendorfer Tiergarten (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, A. Ihl)

 

Hauptverbreitungsgebiet der Eichenwälder auf Sandebenen in Sachsen sind die Pleistozängebiete des Tieflandes (insbesondere die großen Heidegebiete), wobei die Bestände auch ins sächsische Hügelland vordringen, zum Beispiel in der Großenhainer Pflege und in den nördlich und nordöstlich von Dresden gelegenen Talsandgebieten. Besiedelt werden unter anderem altpleistozäne Talsande, Flugsandgebiete (Binnendünen) und  Altmoränen.

In den letzten beiden Jahrhunderten wurden bodensaure Eichenwälder großflächig in Kiefernforsten umgewandelt, so dass die Bestände heute relativ selten und nach der Roten Liste der Biotoptypen in Sachsen gefährdet sind.

Mögliche aktuelle Gefährdungen ergeben sich vor allem aus der intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung, Umwandlung in Nadelholzforsten, kurze Umtriebszeiten, Förderung einzelner Baumarten, Nähr- und Schadstoffeintrag, Grundwasserabsenkung, Zerschneidung, Wildschäden und anderen Faktoren.

Feucht-nasse Ausbildungen der bodensauren Eichenwälder werden bereits zu den Sumpfwäldern gestellt und sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.

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